NRW: CoronaSchVO und FAQ rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 22.12.2021) CoronaDas Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (Stand: 17.12.2021) aktualisiert. Die Landesjugendämter veröffentlichen den zur CoronaSchVO gehörigen Erlass des Jugendministeriums (Stand: 24.08.21) und die aktualisierte FAQ-Liste (Stand: 22.12.21). Hinweise betreffen hier insbesondere die Angebote während der Weihnachtsferien.Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrwVerordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 03. Dezember 2021:https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211216_coronaschvo_ab_17.12.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdfDie FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung – 56. Fortschreibung vom 22.12.2021 erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:https://lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/211222_56._Fortschreibung__FAQ_Corona_JuFo_MKFFI-LJAE-G5.pdfDen Erläuterungserlass des MKFFI NRW vom 23.08.2021 zur aktuellen CoronaSchVO NRW finden Sie auf der Webseite des LVR unter:https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/34._Erlaeuterungserlass_MKFFI_Jugendbildung__CoronaSchVO_ab_23.08.21.pdfWeitere Informationen zur aktuellen Lage in der Jugendförderung erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR / LAG JSA NRW