NRW: CoronaSchVO und FAQ rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 18.01.2022) CoronaDas Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (Stand: 20.01.2022) aktualisiert. Die Landesjugendämter veröffentlichen den zur CoronaSchVO gehörigen Erlass des Jugendministeriums (Stand: 24.08.21) und die aktualisierte FAQ-Liste (Stand: 18.01.22). Die Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen zur Maskenpflicht und zu beaufsichtigten Selbsttests.Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrwVerordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) mit Stand 20. Januar 2022:https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220119_coronaschvo_ab_20.01.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdfDie FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung – 57. Fortschreibung vom 18.01.2022 erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/220118_57._Fortschreibung__FAQ_Corona_JuFo_MKFFI-LJAE-G5.pdfDen Erläuterungserlass des MKFFI NRW vom 23.08.2021 zur aktuellen CoronaSchVO NRW finden Sie auf der Webseite des LVR unter:https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/34._Erlaeuterungserlass_MKFFI_Jugendbildung__CoronaSchVO_ab_23.08.21.pdfWeitere Informationen zur aktuellen Lage in der Jugendförderung erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR / LAG JSA NRW