Caritas: Arbeitshilfe „Vergaberecht für die Praxis“ 

Vergaberecht

Aufgrund der auf EU-Ebene im Jahr 2016 neu geregelten vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen im Bereich sozialer Dienstleistungen ist eine vermehrte Ausschreibungspraxis in den Kommunen zu beobachten. Als Grund geben die Kommunen an, dass es aufgrund der verpflichtenden Anwendung keine Alternative dazu gebe. Doch trotz der neuen Rechtslage muss das Vergaberecht längst nicht immer zwingend angewandt werden. Der Deutsche Caritasverband hat daher eine Arbeitshilfe erstellt, die zum einen Klarheit bei der Frage bringen soll, wann eine Kommune ausschreiben darf, die zum anderen auch darauf hinweist, ab wann freie Träger selbst zur Ausschreibung verpflichtet sind, wenn sie als Leistungserbringer öffentliche Zuwendungen erhalten. 

Sie erhalten die Arbeitshilfe auf der Webseite des Deutschen Caritasverbands unter:
https://www.caritas.de/neue-caritas/kostenlose-downloads/kostenlose-downloads

oder direkt unter:
https://www.caritas.de/cms/contents/caritas.de/medien/dokumente/neue-caritas-spezial/nc-spezial-vergabere/nc_spezial_1_2018_-_eu_vergaberecht.pdf?d=a&f=pdf

Quelle: Deutscher Caritasverband

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