Der Bundesrat warnt vor den erheblichen gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums bei 14- und 15-Jährigen, da sich das Gehirn in dieser Entwicklungsphase in einer besonders sensiblen Reifung befindet. Früher Alkoholkonsum kann langfristig die Gehirnfunktionen beeinträchtigen und das Risiko für Suchtverhalten und Abhängigkeit erhöhen. Daher sieht der Bundesrat die derzeitige Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die „begleitetes Trinken“ erlaubt, als widersprüchlich zu einem konsequenten Jugendschutz an. Er fordert in seiner Entschließung die Bundesregierung auf, diese Regelung zu streichen und damit den Erwerb und Konsum von Alkohol unter 16 Jahren grundsätzlich zu verbieten. Gleichzeitig soll eine umfassende Präventionsstrategie gegen jugendlichen Alkoholkonsum gemeinsam mit Fachgesellschaften entwickelt werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass frühe Alkoholerfahrungen und elterliche Duldung riskante Konsummuster fördern, während klare gesetzliche Altersgrenzen den besten Schutz bieten.
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Quelle: Bundesrat