Das SGB VIII und die GEAS-Reform: Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Junge Flüchtlinge

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verändert die Aufnahme- und Asylverfahren für schutzsuchende Kinder und Familien in Deutschland grundlegend. Besonders betroffen sind unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die aufgrund ihrer Situation einen besonderen Schutz benötigen. Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht hat gemeinsam mit Terre des Hommes eine Handreichung veröffentlicht, die Länder und Kommunen bei der kindgerechten Umsetzung der Reform unterstützen soll. Darin wird betont, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig die zentrale Verantwortung für Schutz, Unterbringung, Versorgung und Vertretung unbegleiteter Minderjähriger trägt. Gleichzeitig weist die Handreichung darauf hin, dass die neuen Verfahren komplexer werden und die Gefahr besteht, dass Schutzbedarfe nicht rechtzeitig erkannt oder Kinder ohne ausreichende rechtliche Vertretung in Verfahren geraten. Deshalb fordern die Autor*innen eine bessere Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden sowie eine langfristige Sicherung der personellen und finanziellen Ressourcen der Kinder- und Jugendhilfe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesfachverbands Minderjährigkeit und Flucht unter:
https://b-umf.de/material/geas-reform-handreichung-fuer-unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge/

 

Quelle: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht

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