17.09.2026: Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! §§ 41, 41a, 36b SGB VIII (online)

Jugendhilfe

Die Reform des SGB VIII (KJSG) hat die Rechte junger Volljähriger und Care Leaver*innen gestärkt, unter anderem durch die gesetzliche Verankerung der Rückkehroption sowie der Nachbetreuung nach dem Ende einer Hilfe. Die Fortbildung des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe vermittelt die wesentlichen Neuregelungen der §§ 41, 41a und 36b SGB VIII anhand praxisnaher Fallbeispiele. Im Fokus stehen Fragen zur Bedarfsermittlung und Hilfegewährung für junge Volljährige sowie zur Gestaltung eines gelingenden Übergangs aus der Jugendhilfe. Zudem werden die Abgrenzung verschiedener Leistungsansprüche und die Berücksichtigung von Unterstützungsbedarfen in der Hilfeplanung behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung des Hilfeendes und dem Übergang in andere Sozialleistungssysteme. Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte, die ihre Kenntnisse zu Rechtsansprüchen und Verfahren in der Kinder- und Jugendhilfe erweitern oder vertiefen möchten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe unter:
https://brj-berlin.de/fortbildung-hilfen-fuer-junge-volljaehrige-durchsetzen-%C2%A7%C2%A7-41-41a-36b-sgb-viii-2-2/

 

Quelle: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe

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