„Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF“: Mit Neuerungen bis Ende 2023 verlängert

Jugendberufshilfe

Das Bundesbildungsministerium fördert mit dem Programm „Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF)“ nicht mehr schulpflichtige Zugewanderte mit Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmenden können durch die BOF-Kurse in Lehrwerkstätten, Praxisräumen und Betrieben eine berufliche Orientierung erhalten und an eine Ausbildung, Einstiegsqualifizierung oder weiterführenden Bildungsgang herangeführt werden. Mit der neuen Förderrichtlinie vom 24.10.2022 sind einige Neuerungen eingeführt worden, wie bspw. die Möglichkeit, Sprach- und Fachunterricht flexibler nach individuell notwendigem Förderbedarf zu verteilen und bedarfsgerecht im Laufe des BOF-Kurses anzupassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der dazu gehörigen Webseite unter:
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/angebot-fuer-zugewanderte/berufliche-orientierung-fuer-zugewanderte-bof/berufliche-orientierung-fuer-zugewanderte-bof_node.html

Zur Antragsstellung gelangen Sie unter:
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/angebot-fuer-zugewanderte/berufliche-orientierung-fuer-zugewanderte-bof/antragstellung/antragstellung_2022.html

 

Quelle: BMBF

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