Kostenübernahme für kostenintensiven Bildungsbedarf (PC/Laptop/Tablet-Computer o.ä.)

Bildung

In den Regelleistungen des SGB II sind für Kinder und Jugendliche kostenintensivere oder auch einmalige Bildungsbedarfe nicht abgedeckt. Bereits 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung zur Aufstockung der Regelleistungen aufgefordert. Politisch sind allerdings bislang keine Änderungen erfolgt. Die Gerichte wurden aufgefordert, das Recht bis zu einer gesetzlichen Änderung weit auszulegen. Immer mehr Sozialgerichte haben nun Jobcenter zur Übernahme der Kosten z.B. für einen PC/Laptop/Tablet-Computer verurteilt. Der Verein Tacheles e.V. empfiehlt nun, bei den Jobcentern solche erhöhten Bildungsbedarfe offensiv zu beantragen, und stellt entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Vereins Tacheles e.V. unter:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/

 

Quelle: Tacheles e.V. vom 23.10.2018

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