Die Bundesagentur für Arbeit hatte auf der Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung und der Bundesländerchefs vom 16. März 2020 die Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II beschlossen. Am 15. April 2020 haben sie sich nun auf eine schrittweise Lockerung der Kontaktbeschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen geeinigt.
Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 202004009 erhalten Sie auf der Webseite unter:
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen
Oder direkt unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146441.pdf
Quelle: Bundesagentur für Arbeit