Basiskonto für alle

Junge Flüchtlinge

Bisher konnten viele Personengruppen kein eigenes Girokonto eröffnen. Damit hatten sie in vielen Fällen keine Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Seit dem 19. Juni d. J. hat nun jede/r in Deutschland ein Recht darauf, ein Basiskonto zu eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben. Das Basiskonto wird als ein übliches Girokonto geführt. Es ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen. Das Basiskonto ist grundsätzlich ein Konto auf Guthabenbasis.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums und der LAG Schuldnerberatung Hamburg unter:
http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2015-10-28-basiskonto.html

 

Quelle: Bundesministerium für Finanzen / LAG Schuldnerberatung Hamburg

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