BAG LJÄ: Das Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen

Jugendwohnen

Betriebserlaubniserteilenden Behörden mussten in den letzten Jahren aufgrund vieler neuer Ausbildungsgänge im Sozial- und Gesundheitsbereich und einem Mangel an geeigneten Fachkräften für (teil-)stationäre Einrichtungen neue Abschlüsse bewerten bzw. vermehrt Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Personen mit anderweitiger Ausbildung oder besonderer Erfahrungen prüfen. Die BAG Landesjugendämter hat nun ihre Empfehlungen aus dem Jahr 2014 ergänzt und stellt nun Kriterien und einheitliche Maßstäbe zur Verfügung, nach denen Fachkräfte länderübergreifend anerkannt werden können.

Sie erhalten das Papier auf der Webseite der BAG LJÄ unter:
http://www.bagljae.de/downloads/131_das-fachkraeftegebot-in-erlaubnispflichtig.pdf

 

Quelle: BAG Landesjugendämter

 

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