Die BAG KJS kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz das Ziel einer inklusiven und bundesweit gleichwertigen Kinder- und Jugendhilfe aufgibt. Wenn Kommunen und Länder unterschiedliche Spielräume bei der Umsetzung erhalten, drohen ungleiche Lebens- und Förderbedingungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien. Die BAG KJS begrüßt zwar die stärkere Anerkennung der Jugendsozialarbeit und ihrer präventiven Angebote, fordert dafür jedoch eine verlässliche öffentliche Finanzierung. Gleichzeitig lehnt sie es ab, Jugendsozialarbeit gegenüber den Hilfen zur Erziehung zu bevorzugen, da Jugendwohnen keine gleichwertige Alternative zu sozialpädagogisch betreuten Wohnformen der Erziehungshilfe darstellt. Eine solche Vorrangregelung könnte das bereits bestehende Defizit an Wohnplätzen verschärfen und aufgrund ungeeigneter Personalschlüssel eine angemessene Betreuung gefährden. Insgesamt befürchtet die BAG KJS, dass das Gesetz die Kinder- und Jugendhilfe nicht krisenfester macht, sondern sie angesichts der ohnehin schwierigen Finanzierung weiter schwächt und die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen gefährdet.
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Quelle: BAG KJS