Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können auch Zugewanderte während ihres Studiums finanziell gefördert werden. Für diejenigen, die im Ausland schon einmal studiert oder sogar einen Abschluss erworben haben, kann der Zugang zur Förderung jedoch schwierig sein - sogar dann, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Ämter für Ausbildungsförderung verweigern in der Praxis hin und wieder die Förderung, auch wenn entsprechende Gerichtsurteile eine gegenteilige Auffassung vertreten. Prof. Dr. Matthias Knuth (Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen) hat einen Ratgeber verfasst, der Betroffene über ihre Rechte informieren soll, so dass sie abschätzen können, ob eine Chance auf finanzielle Studienförderung besteht.
Den Ratgeber erhalten Sie auf der Webseite von intez unter:
https://www.intez.de/bafog-finanzielle-studienforderung-fur-zugewanderte/
Quelle: Verein zur Förderung der Integration von hochqualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderern