Aktualisierter Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen JugendmigrationsdiensteDas Projekt „Arbeitszugang für Flüchtlinge II“ hat aufgrund der zum 1. Juli 2013 neu in Kraft getretenen Beschäftigungsverordnung ihren Leitfaden aktualisiert. Von besonderer Bedeutung ist nun eine weitgehende rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Aufenthaltsgestattung und denen mit einer Duldung. Auch haben nun alle Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (§§ 22 bis 26 AufenthG) unabhängig von der Dauer des Aufenthalts einen zustimmungsfreien, unbeschränkten Zugang zu jeder Beschäftigung. Die Zuwanderung von Fachkräften ist außerdem auf bestimmte nicht-akademische Berufsgruppen erweitert worden, soweit es sich um einen Engpassberuf handelt.Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von AZF II unter: http://azf2.deDer Leitfaden in seiner vierten Auflage steht online direkt zur Verfügung unter: http://azf2.de/wp-content/uploads/2009/02/Flu%C3%8C%CB%86Ra_Rechtsreader_Vierte-Auflage_WEB1.pdfQuelle: Projekt „Arbeitszugang für Flüchtlinge II“