Keine doppelte Zulassung für Bildungsträger

Rechtliches-SGB2-SGB3


Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrats sollen unter Aufsicht der Länder stehende Bildungseinrichtungen mit staatlich anerkannten Abschlüssen aus dem Anwendungsbereich der Zertifizierungsvorschriften ausgenommen werden. Dies kritisiert unter anderem der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung (BBB). Hintergrund der Diskussion ist die Zertifizierungsverpflichtung (AZAV) für Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsmarktdienstleistungen durchführen wollen. In dem Gesetzentwurf heißt es demnach:

„Die in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung beschriebenen Anforderungen, die ein Maßnahmeträger erbringen muss, um eine Zertifizierung zu erhalten, werden von den unter Aufsicht der Länder stehenden Bildungseinrichtungen aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen bereits erbracht. Durch die staatliche Schulaufsicht ist in den Schulen ein System der Qualifikationssicherung gegeben, das dem privatrechtlich angelegten System durch externe Zertifizierungsstellen mindestens gleichwertig ist. Ein Qualitätsgewinn durch die Beachtung und Anwendung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung ist insofern nicht zu erwarten.“

Der BBB sieht durch die hohen Anforderungen und Qualitätsnachweisen im Rahmen der Zertifizierung eine Benachteiligung privater Träger:

„Die Berufsschulen versuchen, über die Kultusministerien ein solches Verfahren zu umgehen beziehungsweise mit Sonderregelungen dieses Verfahren zu vermeiden. Berufsschulen können so konkurrenzlos kostengünstige Angebote machen, denn Infrastruktur und Personal sind ja staatlich finanziert.

Es gibt somit keine gleichen Ausgangsbedingungen für alle Anbieter dieser Leistungen, darin sehen wir eine schwerwiegende Wettbewerbsverzerrung und die Durchbrechung des Subsidiaritätsprinzips.“

Die Stellungnahme des BBB erhalten Sie auf der Webseite Bildungsklick unter:
http://bildungsklick.de/pm/91847/berufsbildungsmassnahmen-und-arbeitsmarktdienstleistungen-an-berufsschulen/

Den Gesetzentwurf erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/020/1802083.pdf

Quelle: Bildungsklick / Deutscher Bundestag
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