AWO: Folgekosten bei Kürzungen müssen vorher geprüft werden!

SGB VIII-Reform

Die AWO untersucht angesichts von mehr als 70 diskutierten Einsparvorschlägen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, welche finanziellen und gesellschaftlichen Folgen Kürzungen sozialer Leistungen haben können. Im Mittelpunkt stehen die Nachbetreuung und Übergangsbegleitung für Care-Leaver sowie die Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen.
Mithilfe einer Social-Return-on-Investment-Analyse wurden die individuellen und gesellschaftlichen Wirkungen dieser Leistungen sowie mögliche Folgekosten bei einer Kürzung oder Abschaffung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass sozialpädagogische Unterstützung Bildung, Arbeitsmarktchancen und Gesundheit verbessert und dadurch langfristig höhere Einkommen, zusätzliche Steuer- und Sozialabgaben sowie geringere Sozial- und Gesundheitsausgaben bewirken kann. Die untersuchten Leistungen amortisieren sich demnach bereits relativ schnell: Die Nachbetreuung für Care-Leaver nach gut zwei Jahren und die Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen nach etwa fünfeinhalb Jahren. Die AWO folgert daraus, dass soziale Leistungen nicht allein als Kosten betrachtet werden dürfen, sondern als Investitionen in Menschen, deren Kürzung zunächst zwar Ausgaben reduziert, langfristig aber erhebliche gesellschaftliche und finanzielle Folgekosten verursachen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der AWO unter:
https://awo.org/pressemeldung/jugendhilfeleistungen-rechnen-sich-schon-nach-wenigen-jahren/

 

Quelle: AWO

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