Nach dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, das am 01.08.2019 in Kraft getreten ist, wird der Zugang von Ausländer*innen zu den Förderinstrumenten der Arbeitsagenturen zur Ausbildungsförderung grundlegend verändert werden. Der Caritasverband Osnabrück hat im Rahmen des Projekts „Netwin 3“ eine Übersicht erstellt, die die Änderungen zum 01.08.2019 zusammenfasst und der bisherigen Rechtslage gegenüberstellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Projekts „Netwin 3“ unter:
https://www.esf-netwin.de/recht.php
Die Übersicht erhalten Sie auch direkt unter:
https://www.esf-netwin.de/medien/Ausl%C3%A4nderbesch%C3%A4ftigungsf%C3%B6rderungsgesetz.pdf
Quelle: Projekt Netwin 3 des Caritasverbands fürdie Diözese Osnabrück e.V.