Erlass Ausbildungsduldung NRW

Aufenthalt

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat am 17.05.2018 einen Erlass zur Ausbildungsduldung veröffentlicht. Dieser Erlass ersetzt die vorherigen des (früheren) Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 21.12.2016 und vom 19.06.2017 und erklärt alle Teile der Anwendungshinweise des BMI mit den kenntlich gemachten NRW-spezifischen Ergänzungen für verbindlich.

Das Begleitschreiben erhalten Sie auf der Webseite der GGUA Flüchtlingshilfe unter:
https://ggua.de/fileadmin/downloads/Ausbildungsduldung/180517scan_Begleiterlass_3_2-Erlass.pdf

Die Allgemeine Hinweise de s BMI zu § 60a AufenthG inkl. Spezialregelungen NRW (in rot kenntlich) erhalten Sie unter: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Ausbildungsduldung/180517_3_2_Erlass.pdf

 

Quelle: Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) 

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