Mobilität für Drittstaatsangehörige in Europa: Die „kleine Freizügigkeit“ mit § 38a AufenthG

Aufenthalt

Nicht nur Unionsbürger*innen nutzen ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU - auch Angehörige von Drittstaaten, die in einem anderen EU-Staat leben, verlagern ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland. Insbesondere Menschen, die in einem anderen Unionsstaat als Flüchtlinge anerkannt werden oder den subsidiären Schutzstatus erhalten haben, suchen nach Wegen, langfristig nach Deutschland überzusiedeln. Dies ist rechtlich aber nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Der PARITÄTISCHE hat eine Publikation veröffentlicht, die systematisch die unterschiedlichen Regelungen darstellt, u.a. der Aufenthalt nach § 38a AufenthG, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in den anderen EU-Staaten, der Arbeitsmarktzugang und der Anspruch auf Sozialleistungen, aber auch die Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung für diesen Personenkreis.

Die Arbeitshilfe erhalten Sie auf der Webseite des PARITÄTISCHEN unter:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/mobilitaet-fuer-drittstaatsangehoerige-in-europa-die-kleine-freizuegigkeit-mit-38a-aufenthg/


Quelle: Der Paritätische Gesamtverband

 

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