Arbeitshilfe: Erforderliche Mindestbeträge bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken

Aufenthalt

In der Regel wird für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt vor allem auch für Aufenthaltstitel zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit. In vielen Fällen müssen dafür bestimmte Mindestbeträge nachgewiesen werden. Da die Höhe der Mindestbeträge bzw. die Voraussetzungen für die Lebensunterhaltssicherung ganz unterschiedlich sind, hat die GGUA Flüchtlingshilfe e. V. eine Arbeitshilfe herausgegeben, die einen ersten groben Orientierungsrahmen über die jeweiligen Beiträge und die spezifischen Bedingungen gibt. Diese Übersicht dient als erste Information und kann weder eine individuelle Prüfung ersetzen, noch die unterschiedlichen Auslegungen des geltenden Rechts und der Rechtsprechung berücksichtigen.

Die Arbeitshilfe erhalten Sie auf der Webseite der GGUA Flüchtlingshilfe e. V. unter:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen.pdf

 

Quelle: GGUA Flüchtlingshilfe e. V.

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