Arbeitshilfe „Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ AufenthaltDer Flüchtlingsrat Thüringen hat eine Arbeitshilfe herausgegeben, die eine erste Orientierung zum weiteren Verfahren geben soll, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwar in Obhut genommen bzw. bereits stationär in einer Jugendhilfeeinrichtung oder bei Verwandten untergebracht wurden, aber noch kein Asylantrag gestellt haben.Die Arbeitshilfe sowie weitere Informationen zum Asylverfahren für umF erhalten Sie auf der Webseite des Flüchtlingsrats Thüringen unter:http://www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/pdf/umF/FLR%20THR%20Arbeitshilfe_Asylantrag%20in%20der%20Minderj%C3%A4hrigkeit_Dez16.pdfhttp://www.fluechtlingsrat-thr.de/asylverfahren-umfQuelle: Flüchtlingsrat Thüringen