Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz wurden verschiedene Änderungen u.a. beim Mietzuschuss, bei der Einkommensanrechnung von Ausbildungsförderung und bei Leistungen im Übergang zur Ausbildungsförderung vorgenommen. Die Arbeits- und Sozialberatungs-Gesellschaft e.V. hat ein neues Merkblatt „Leistungsberechtigung im SGB II von Schülern, Studierenden und Auszubildenden“ für die Zeit ab 01.08.2016 herausgegeben, in dem die teils komplexen Sachverhalte übersichtlich dargestellt sind.
Sie erhalten das Merkblatt auf der Webseite von Harald Thomé unter:
http://www.harald-thome.de/media/files/Leistungsberechtigung_von_Schuelern_Studierenden_Azubis_2016.pdf
Quelle: Thomé Newsletter 38/2016 vom 09.12.2016