Übersichten: Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und mit Duldung

Arbeit

Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist durch zahlreiche gesetzliche Regelungen inzwischen so komplex, dass selbst für die beteiligten Stellen die Übersicht zunehmend schwierig wird. Neue Beschäftigungsverbote und die Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten erschweren den Arbeitsmarktzugang zusätzlich und stellen den angekündigten „Sofort-in-Arbeit“-Ansatz infrage. Besonders betroffen sind Menschen, die bereits eine Ausbildung begonnen haben und bei einer Ablehnung ihres Asylantrags befürchten müssen, diese nicht fortsetzen zu können. Nach den jüngsten Gesetzesänderungen bestehen weiterhin zahlreiche offene Fragen, da Anwendungshinweise, Länderregelungen und einschlägige Gerichtsentscheidungen teilweise noch fehlen. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) hat deshalb die derzeit bekannten Regelungen in zwei kompakten Übersichten zum Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Aufenthaltsgestattung beziehungsweise Duldung zusammengefasst. Die Übersichten können aufgrund ihrer Kürze nicht alle Einzelfälle und rechtlichen Details abbilden, sollen aber eine erste Orientierung über die derzeit geltenden Regelungen und Zugangsmöglichkeiten geben.

 

Quelle: Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.

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