Arbeitshilfe: Arbeitsmarktzugang nach In-Kraft-treten der GEAS-Reform ArbeitDas WIR-Netzwerk „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ hat eine umfassende Arbeitshilfe veröffentlicht, die den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden, Geduldeten und anerkannten Geflüchteten erläutert und auch die Neuregelungen der GEAS-Reform nach dem 12. Juni 2026 berücksichtigt. Ergänzend bietet das niedersächsische Innenministerium eine Übersicht über die Rechtsstellung verschiedener Gruppen von Geflüchteten sowie deren jeweiligen Zugang zum Arbeitsmarkt, insbesondere für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung.Arbeitshilfe:Arbeitshilfe Arbeitsmarktzugang AZG (Stand: 02.09.2026)Übersicht des niedersächsischen Innenministeriums:MI Nds_Übersicht_Flüchtlingsgruppen_Stand_06.08.2026Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ unter:https://arbeitsmarktzugang.de/arbeitshilfe-arbeitsmarktzugang-nach-in-kraft-treten-der-geas-reform/ Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.