Auszubildende, deren Lebensunterhalt über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das SGB III (BAB) gedeckt wird, erhalten in der Regel keine zusätzlichen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Dennoch können unter bestimmten Umständen ergänzende Leistungen beantragt werden. Tacheles e.V. stellt auf seiner Webseite das aktualisierte Skript zur Ausbildungsförderung von RA Schaller zur Verfügung (Stand 06.02.2019).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. unter:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2395/
Quelle: Thomé Newsletter 09/2019 vom 02.03.2019