NRW: Antragstellung für Gedenkstättenfahrten und Internationale Jugendarbeit

Europa

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW ruft Träger und Einrichtungen der Jugendförderung zur vorgezogenen Antragstellung auf für Projekte der Förderpositionen 2.2 (nur Gedenkstättenfahrten) und 5.2 (Internationale Jugendarbeit) KJFP NRW, die sich auf Maßnahmen für die erste Jahreshälfte 2024, beziehen. Antragsfrist ist der 15.10.2023. Anträge, die danach eingehen, werden nachrangig berücksichtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des LWL unter:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/neues/antragsstellung-land-internationale-jugendarbeit-gedenkstaettenfahrten/

 

Träger und Einrichtungen in der Gebietskörperschaft des LVR wenden sich für entsprechende Formulare an die entsprechende Stelle des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/kinderundjugendfrderplannrw/kinderundjugendfrderplannrw_1.jsp#section-633817

Quelle: LWL

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