Arbeitshilfe: "Die Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung" Rechtliches-SGB2-SGB3Wenn junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung eine Ausbildung beginnen, aber ihren Lebensunterhalt nicht durch ihre Ausbildungsvergütung decken können, stehen ihnen in vielen Fällen auch keine Ausbildungsfördern oder Sozialhilfe zur Verfügung. Die Folge ist oftmals der Ausbildungsabbruch, weil das Existenzminimum nicht gesichert ist. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die detaillierte Hinweise zur Problematik der Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung gibt. Die Arbeitshilfe erhalten Sie auf der Webseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbands unter:http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=25&tx_news_pi1%5Bnews%5D=10831&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=edd5d49c3effe3824f8acaef71a68c9fQuelle: Paritätische Wohlfahrtsverband