AGJ fordert, Chancen der Weiterentwicklung des SGB VIII zu nutzen

SGB VIII-Reform

Der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen stellt nach Ansicht der AGJ eine wertvolle fachliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts dar, in dem auch Kritikpunkte und Anmerkungen aus der Fachwelt aufgenommen wurden. Dennoch sieht die AGJ weiterhin dringenden Nachbesserungsbedarf in einigen Punkten. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kinderschutz, Prävention vor Ort, Beteiligungsrechte von Betroffenen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien sowie Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung.

Die Stellungnahme der AGJ 1 „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“ Stellungnahme zum KJSG-RegE 2020 der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ“ erhalten Sie unter:
https://www.agj.de/artikel.html?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=7287&cHash=41339548dee0d4a5c303da99bc6e31bf

 

Quelle: Stellungnahme der AGJ vom 11.02.2021

 

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