Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - SGB VIII-Reform

SGB VIII-Reform

Teaser I

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

04.12.2020

Das Bundeskabinett hat Anfang Dezember den Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes beschlossen. Durch die Reform des KJHG sollen unter anderem der Austausch zwischen Jugendamt, Ärzten und Lehrkräften verbessert, eine verbindlichere Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern gewährleistet und Ombudsstellen gesetzlich verankert werden. Zudem erfolgen zukünftig Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung; die Anforderungen für Betrieb von Kinderheimen werden erhöht und die Kostenbeteiligung junger Menschen bei vollstationären Leistungen deutlich reduziert.

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Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) - inoffizieller Referentenentwurf des BMFSFJ vom 20.08.2020

02.10.2020

Die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hin zu einer „inklusiven Lösung“ wird seit einigen Jahren vorangetrieben. Das Vorhaben soll nicht nur die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen in das SGB VIII integrieren und damit die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen schaffen. Darüber hinaus sollen weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe neu geregelt bzw. weiterentwickelt werden. Nun liegt ein erster inoffizieller Referentenentwurf vor, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet, sowie eine umfangreiche Synopse.

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