Das Bundeskabinett hat Anfang Dezember den Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes beschlossen. Durch die Reform des KJHG sollen unter anderem der Austausch zwischen Jugendamt, Ärzten und Lehrkräften verbessert, eine verbindlichere Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern gewährleistet und Ombudsstellen gesetzlich verankert werden. Zudem erfolgen zukünftig Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung; die Anforderungen für Betrieb von Kinderheimen werden erhöht und die Kostenbeteiligung junger Menschen bei vollstationären Leistungen deutlich reduziert.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesregierung unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kinder-jugendstaerkungsgesetz-1824404
Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 02.12.2020