Aufenthalt

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Video zum "Spurwechsel" in einen geregelten Aufenthalt

08.03.2024

Im Rahmen ihrer Schulungsreihe zum Aufenthaltsrecht haben das Deutsche Rote Kreuz und die Universität Halle-Wittenberg ein neues Video veröffentlicht. Der 11. Teil der Schulungsreihe, behandelt die Option des 'Spurwechsels', bei dem Personen nach der Ablehnung eines Asylantrags eine Duldung oder einen Aufenthaltstitel speziell für Ausbildungs- oder Arbeitszwecke erhalten können. Es werden verschiedene aufenthaltsrechtliche Instrumente vorgestellt, darunter die Ausbildungsduldung, die Beschäftigungsduldung, die Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige, die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration und das Chancenaufenthaltsrecht. Die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Duldungen oder Aufenthaltserlaubnisse werden anhand von Fallbeispielen verdeutlicht.

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IN VIA Deutschland fordert geschlechtsspezifische Verfolgung als Schutzgrund im Asylverfahren

09.02.2024

IN VIA Deutschland nutzt den Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, um auf die langfristigen Folgen dieser Praxis aufmerksam zu machen. Der Verband fordert eine Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Schutzgrund in Asylverfahren und den Schutz betroffener Mädchen und Frauen. Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, kämpfen oft lebenslang mit den Folgen, insbesondere wenn sie aus ihrem Heimatland fliehen und keine angemessene Unterstützung im Asylverfahren erhalten. Obwohl Genitalverstümmelung in Deutschland als geschlechtsspezifischer Schutzgrund anerkannt ist, wird dies in Asylverfahren oft nicht ausreichend berücksichtigt. Die Sensibilisierung der Entscheidungsträger für dieses Thema ist dringend erforderlich, so IN VIA. Es ist wichtig, geschlechtsspezifische Asylgründe angemessen zu berücksichtigen und zu behandeln. In Nordrhein-Westfalen leben schätzungsweise 22.000 betroffene Frauen und knapp 4.000 potenziell gefährdete Mädchen.   

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Arbeitshilfe: Spurwechsel im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0

12.01.2024

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 bringt in den nächsten Monaten mehrere Änderungen durch das 'Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung'. Dies betrifft auch Menschen, die eine Ausbildung anstreben oder aus einer Ausbildung heraus eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Der erste Schritt der Gesetzesänderung trat bereits am 18. November 2023 in Kraft. Die Neuerungen eröffnen einige zusätzliche Möglichkeiten für den Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln, allerdings werden auch einige ideologisch begründete Sperren verstärkt. Eine Arbeitshilfe der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) erläutert die Änderungen und die damit verbundenen Möglichkeiten oder Einschränkungen.

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