Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen weiterführen!
17.03.2020
Aktuell müssen Bildungseinrichtungen freier Träger im Bereich der beruflichen Bildung durch Verfügung oder Erlass der jeweiligen Landesministerien geschlossen werden. Damit ist es den Trägern von behördlicher Seite aus untersagt, ihre Geschäftstätigkeit auszuüben. Grundsätzlich können unsere Mitgliedsunternehmen zumindest einen Teil ihrer Leistungen den Teilnehmer*innen von Maßnahmen trotz Schließungen auch weiterhin anbieten, beispielsweise durch Online-Formate oder Telefoncoaching für Betreuung und Austausch. Mehrere Organisationen der beruflichen Bildung haben einen Brief an Bundesminister Hubertus Heil verfasst, in dem sie auf die derzeitige Situation aufmerksam machen und fordern, 'dass auch im Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit die Empfehlungen der Bundesregierung zur Eindämmung des Virus umgesetzt und gleichzeitig größtmöglicher wirtschaftlicher Schaden abgewendet werden muss“. Die Bundesagentur müssse verhindern, dass es zu Kürzungen oder im schlimmsten Falle einem Ausbleiben der Vergütungen für die Träger kommt. Auf keinen Fall dürfen existenzbedrohende Situationen für Träger entstehen, die immer ihren Verpflichtungen nachgekommen sind und die Bundesagentur für Arbeit auch in Zukunft dabei unterstützen werden, ihre Aufgaben erfüllen zu können.
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