Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Diese Grundsätze und Ziele legt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) fest. Manche jungen Menschen sind wegen sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen. Ihnen garantiert § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen (Abs. 1), sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2) und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Abs. 3). Das ist der rechtliche Rahmen der Jugendsozialarbeit als eines Teilgebietes der Kinder- und Jugendhilfe. Die „Hilfen zur Erziehung“ gehören zwar nicht zur Jugendsozialarbeit, aber der entsprechende Passus in § 27 fordert, dass jungen Menschen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, und bezieht sich dabei wiederum auf § 13. Die Angebote der Jugendsozialarbeit sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie Trägern von Beschäftigungsangeboten vor Ort abgestimmt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter – zum einen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, indem sie Impulse gibt und Initiativen ergreift; zum anderen durch Herausforderungen und Anfragen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Aktuelle Querschnittsthemen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz oder der Ausbau von Ganztagsschulen und vieles andere zählen dazu. Auch die Jugendsozialarbeit im engeren Sinne ist an diesen Entwicklungen beteiligt und verhält sich dazu.

Interessante aktuelle Trends und Perspektiven aus der Kinder- und Jugendhilfe tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Europa

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Kinder- und Jugendhilfe transnational gestalten

04.12.2015

Sowohl die Lebenswelten junger Menschen als auch die Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zunehmend durch die internationalen und europäischen Entwicklungen geprägt. Grenzüberschreitendes Voneinanderlernen hat nicht nur für Jugendliche einen Mehrwert, sondern auch für die pädagogischen Fachkräfte. Die aktuelle Ausgabe des Forums Jugendarbeit International, die das IJAB herausgibt, zeigt anschaulich, wie in ausgewählten Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe neue Impulse durch transnationale Zusammenarbeit gewonnen werden können.

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Finanzielle Förderung

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Projektförderung des LVR in der Kinder- und Jugendhilfe

13.11.2015

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland Projekte, Initialprojekte und Wissenschaftliche Begleitungen/Evaluationen in der Kinder- und Jugendhilfe. Antragsfrist für das Jahr 2016 ist der 31.01.2016

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Finanzielle Förderung

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Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW - Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJFP im Haushaltsjahr 2016

13.11.2015

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW hat zur Einreichung von Anträgen auf Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJFP NRW im Haushaltsjahr 2016 aufgerufen. Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 10.01.2016 festgelegt. Im Falle einer Bewilligung ist von einem Maßnahmenbeginn frühestens ab dem 01.05.2016 auszugehen.

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Junge Flüchtlinge

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Umverteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in NRW

13.11.2015

Ab 1.11.2015 werden einreisende unbegleitete Kinder und Jugendlichen über eine Quotenregelung bundes- und landesweit verteilt. In NRW hat die Landesregierung nun einen Vorschlag für die regionale Verteilung der Flüchtlinge im Land vorgelegt. Die Aufnahmequote der einzelnen Jugendämter orientiert sich an der Einwohnerzahl. Für Nordrhein-Westfalen übernimmt die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine Landesstelle beim Landesjugendamt Rheinland.

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Jugendberufshilfe

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§ 13 (2) SGB VIII: Förderung ist möglich

30.10.2015

Bei vorliegendem Bedarf können junge Menschen, denen die Integration ins Regelschulsystem und/oder der Übergang ins Ausbildungssystem und in den Arbeitsmarkt aufgrund von individuellen Beeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen nicht gelingt, durch Leistungen der Jugendberufshilfe im Rahmen der Jugendhilfe gefördert werden. Darauf weist der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) hin. Ein vom BRJ ombudschaftlich begleiteter Fall zeigt, dass Jugendämter Hilfen nach § 13 SGB VIII bewilligen, wenn die Jobcenter keine dem Bedarf entsprechenden vergleichbaren Angebote machen können.

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Jugendhilfe

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Unterstützung am Übergang Schule - Beruf

30.10.2015

Wenn die Kooperation von Arbeitsagenturen, Jobcenter und Träger der Jugendhilfe nicht gut gelingt, ist das Risiko sehr hoch, dass Jugendliche durch das System fallen. Daher hat der Deutsche Verein Empfehlungen für eine gelingende Zusammenarbeit an den Schnittstellen der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII veröffentlicht. Darin sind Bedingungen einer gelingenden Zusammenarbeit aufgezeigt, ohne ein einheitliches Modell vorzugeben.

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Junge Flüchtlinge

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AGJ fordert Umsetzung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche nach ihrer Flucht

07.08.2015

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert in ihrem Positionspapier, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus die Rechte zukommen zu lassen, die ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention und auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) in Deutschland zustehen. Dafür müssten bundesweit auch vergleichbare Regelung für die Umsetzung der Kinderrechte gesetzlich, strukturell und fiskalisch abgesichert werden. Ebenso sei eine kontinuierliche Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe an Aufnahme- und Asylverfahren von Familien mit Kindern erforderlich, um die Belange der Minderjährigen angemessen berücksichtigen zu können. Um ihrem vielfältigen Auftrag nachkommen zu können, bedürfe es eines konstruktiven Zusammenwirkens aller beteiligten Akteure der Zivilgesellschaft unter der Federführung der Kinder- und Jugendhilfe.

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Jugendhilfe

Sozialdatenschutz und Schweigepflicht in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Landesjugendamt Rheinland hat ihre Broschüre 'Sozialdatenschutz und Schweigepflicht in der Kinder- und Jugendhilfe' vollständig überarbeitet. Auf ca. 100 Seiten werden die Grundlagen zum Sozialdatenschutz skizziert und praxisrelevante Bestimmungen aus dem Sozialdatenschutzrecht anschaulich erläutert.

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Bildung

Entkoppelt vom System

Der größte Teil der Jugendlichen schafft den Übergang ins Erwachsenenalter und Erwerbsleben alleine oder mit einigen Unterstützungs- und Bildungsangeboten. Schätzungen zufolge drohen allerdings etwa 20.000 junge Menschen sowohl aus dem (Aus-) Bildungssystem als auch aus allen Hilfestrukturen herauszufallen. Die Studie des Deutschen Jugendinstituts im Auftrag der Vodafone Stiftung Deutschland zeigt, an welchen Punkten des Lebensverlaufs der Jugendlichen die Weichen oft falsch gestellt werden, und gibt Handlungsempfehlungen für eine effektivere Unterstützung. Ein besonderes Problem stellt der Studie zufolge die Beendigung der Jugendhilfe mit dem 18. Lebensjahr dar: Vor allem die jungen Menschen, die eine besonders schwere Kindheit und Jugend hinter sich haben, werden ausgerechnet in einer Lebensphase, in der sie für negative Einflüsse besonders anfällig sind, oftmals ohne weitere Begleitung in die formalrechtliche Selbstständigkeit herausgedrängt und den neuen Anforderungen von „Erwachsenenwelt“, Bildung und Arbeitsmarkt ausgesetzt.

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Jugendhilfe

15.09.2015: Resilienz auf der Spur. Geschlechtsbezogene Schutzfaktoren bei Mädchen_ und Jungen_

Fachtagung in Duisburg

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