Umverteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in NRW

Junge Flüchtlinge

Ab 1.11.2015 werden einreisende unbegleitete Kinder und Jugendlichen über eine Quotenregelung bundes- und landesweit verteilt. In NRW hat die Landesregierung nun einen Vorschlag für die regionale Verteilung der Flüchtlinge im Land vorgelegt. Die Aufnahmequote der einzelnen Jugendämter orientiert sich an der Einwohnerzahl. Für Nordrhein-Westfalen übernimmt die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine Landesstelle beim Landesjugendamt Rheinland.

Weitere Informationen zur Umverteilung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter:
http://www.b-umf.de/de/themen/umverteilung

oder auf der Webseite der Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW) unter:
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendmter/landesverteilstelle/landesverteilstelle_1.jsp

Quelle: Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW)

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