Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - SGB VIII-Reform

SGB VIII-Reform

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet

07.05.2021

Der Bundesrat hat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Damit wird das Kinder- und Jugendhilfegesetz im Zuge einer „inklusiven Lösung“ grundlegend reformiert: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz integriert nicht nur die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen in das SGB VIII und schafft damit die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen. Darüber hinaus werden weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe neu geregelt bzw. weiterentwickelt. In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder verbunden ist, die diese nicht tragen können. Er fordert die Bundesregierung auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen. Für die Jugendsozialarbeit ergeben sich einige Änderungen, z.B. durch die Ergänzung des § 13 SGB VIII mit einem neuen § 13a zur Schulsozialarbeit und der Inklusion.

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AGJ fordert, Chancen der Weiterentwicklung des SGB VIII zu nutzen

20.02.2021

Der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen stellt nach Ansicht der AGJ eine wertvolle fachliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts dar, in dem auch Kritikpunkte und Anmerkungen aus der Fachwelt aufgenommen wurden. Dennoch sieht die AGJ weiterhin dringenden Nachbesserungsbedarf in einigen Punkten. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kinderschutz, Prävention vor Ort, Beteiligungsrechte von Betroffenen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien sowie Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung.

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