Ansätze und Überlegungen aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit für eine Reform des SGB VIII
01.03.2019
Nachdem in der letzten Legislaturperiode das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bundesrat nicht mehr behandelt wurde, hat die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln. Seit 2018 wird die Fachwelt in einen breit angelegten Dialog- und Beteiligungsprozess um eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts einbezogen, der aber bereits 2019 abgeschlossen werden soll. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat angesichts des straffen Zeitplans seine Überlegungen bzgl. des § 13 SBG VIII a.F. und die die Arbeit der Jugendsozialarbeit direkt oder indirekt betreffenden Normen in einem Papier dargelegt.
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