Gesetzentwurf zum sog. Sozialschutz-Paket

Corona

Um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie einzugrenzen und zu verhindern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 23.03.2020 einen „Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ im Bundeskabinett eingebracht, der am gleichen Tag beschlossen wurde. Der Bundestag hat im Eilverfahren diesem Entwurf nun am 25.03.20, der Bundesrat am 27.03.2020 zugestimmt. Geplant ist, dass das Gesetz bereits zum 29.03.2020 in Kraft tritt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket.html

und auf der Webseite des Bundesrats unter:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/988/1a.html#top-1a

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 23.03.2020 / Mitteilung des Bundesrats vom 27.03.2020 

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