Umsetzungshinweise zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)

Corona

Zahlreiche Soziale Dienstleister und Einrichtungen sind infolge der Coronavirus-Pandemie von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Durch die Einschränkungen bzw. Schließung von Maßnahmen und Einrichtungen sind vor allem die freien Träger besonders betroffen, denn diese dürfen als gemeinnützige Träger - anders als kommerzielle Anbieter - kaum Risikorücklagen bilden und können oftmals keine Kredite aufnehmen. Die Bundesregierung hat in das Sozialschutz-Paket auch finanzielle Unterstützung für die sozialen Dienstleister aufgenommen. Nun hat das Bundesarbeitsministerium Informationen zur Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) veröffentlicht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums unter:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/einsatz-und-absicherung-sozialer-dienstleister.html

 

Quelle: Mitteilung des BMAS vom 30.03.2020

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