Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten das ALG II und SGB II-Leistungen zur Existenzsicherung

Rechtliches-SGB2-SGB3

Die Stellung von Auszubildenden, Schülern und Studenten im SGB II ist kompliziert, denn sie unterliegen speziellen Ausschlussregelungen vom ALG II-Anspruch. Durch das Rechtsvereinfachungsgesetz sind die speziellen Ausschlussregelungen für Auszubildende (Schüler, Studenten) aus dem ALG II-Anspruch entschärft und der Kreis Leistungsberechtigter sowie die Härtefallregelungen erweitert worden. Eine Arbeitshilfe hat die Änderungen zusammengefasst.

Sie erhalten die Arbeitshilfe auf der Webseite von Harald Thome unter:
http://www.harald-thome.de/media/files/J.-Bruhn-Tripp_SGB-II-und-ALG-II-Leistungen-f-r-Auszubildende,-Sch-ler-und-Studenten-_Stand-Rechtsvereinfachungsgesetz.pdf

Quelle: Jonny Bruhn-Tripp / Thomé Newsletter 34/2016 vom 06.11.2016

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