Informationen für Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation

Corona

Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat per Erlass vom 17.03.2020 verfügt, dass sämtliche Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ab 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 allen Nutzer*innen den Zugang zu versagen haben. Dies gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen für berufsvorbereitende und ausbildende Maßnahmen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, wie z. B. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufliche Trainingszentren. Für Nutzer*innen, die im eigenen häuslichen Umfeld untergebracht sind und deren Betreuungsperonen unverzichtbare Schlüsselpersonen sind, soll weiterhin eine Betreuung erfolgen, sofern eine private Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

Den gesamten Erlassmit weiteren Regelungen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200317_erlass_betretungsverbot_tages-_und_nachtpflegeeinrichtungen_werkstaetten_u.a.pdf
 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

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