SGB VIII-Änderungsgesetz weiter offen

Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (BT-Drs. 18/12330), das bereits vom Bundestag beschlossen worden war, wurde auch am 22.09.2017 von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Es bleibt nun weiterhin offen, wie es mit dem Änderungsgesetzt weitergeht. Trotz des Beginns einer neuen Legislaturperiode kann es in einer der nächsten Bundesratssitzungen wieder aufgerufen und darüber abgestimmt werden.

Der Bundesrat stellt fest, dass in diesem Zusammenhang keine Diskontinuität gegeben sei:

"Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der heutigen Absetzung noch nicht gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen –auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Denn der Diskontinuität zum Ende der 18. Legislaturperiode unterfallen nur solche Gesetze, die im Bundestag noch nicht abschließend behandelt wurden."

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/960/960-pk.html#top-6

Weitere Informationen zur SGB VIII-Reform erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. unter:
http://kijup-sgbviii-reform.de/

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. / Bundesrat

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