Online-Petition zum Familiennachzug beim Deutschen Bundestag

Junge Flüchtlinge

Seit März 2016 besteht für zwei Jahre eine pauschale Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen, die etwa aus Syrien nach Deutschland geflohen sind und nach Abschluss des Asylverfahrens einen sogenannten subsidiären Schutzstatus erhalten. Diese Regelung kollidiert nicht nur mit dem grund- und menschenrechtlich verbrieften Recht, als Familie zusammenleben zu können. Sie führt in der Praxis dazu, dass Kinder regelmäßig über drei Jahre oder länger von ihren Eltern getrennt leben müssen. In der Beratungspraxis wird deutlich, dass die davon betroffenen Väter, Mütter und Kinder zunehmend verzweifeln. Der Kölner Flüchtlingsrat hat eine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die versucht, unmittelbare Verbesserungen beim Familiennachzug für Menschen zu erreichen. Bis zum 15.03.2017 können Einzelpersonen diese Petition unterstützen.

Zur Petition gelangen Sie direkt unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_02/_02/Petition_69800.mitzeichnen.html

Quelle: Meldung des Kölner Flüchtlingsrats vom 17.02.2017

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