NRW-Rettungsschirmgesetz berücksichtigt nicht die Situation Sozialer Dienste

Corona

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Landtag am 24.03.2020 dem Nachtragshaushalt in Höhe von 25 Milliarden Euro sowie der Einrichtung eines "NRW-Rettungsschirms" einstimmig zugestimmt. Während die Bundesregierung tags zuvor die Absicherung sozialer Dienstleister explizit in das Sozialschutz-Paket aufgenommen hat, scheint die Situation der freien gemeinnützigen Träger in dem NRW-Rettungspaket nicht mit gedacht worden zu sein. Die Freie Wohlfahrtspflege begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Landesregierung zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, weist aber darauf hin, dass für die Sozialen Dienste die geplanten Maßnahmen nicht geeignet sind. So könnten bspw. Finanzierungslücken nicht durch Rücklagen verringert oder Kredite später durch Mehrerlöse bedient werden. Wichtig seien vielmehr Soforthilfen für Liquiditätsengpässe.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung der Freien Wohlfahrtspflege NRW unter:
https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/presse/ansicht/detail/news/detail/News/dieser-schirm-laesst-uns-im-regen-stehen/cache/no_cache/

Informationen zum Nachtragsaushalt und zum NRW-Rettungsschirm finden Sie auf der Webseite des Landtags NRW unter:
https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/meldungen/pressemitteilungen-und-informati/pressemitteilungen/2020/03/2403sondersitzung-corona-pandemi.html

 

Quelle: Pressemitteilung der LAG FW vom 24.03.2020 und Pressemitteilung des Landtags NRW vom 24.03.2020

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