Informationen zu landesgeförderten Angeboten der Jugendsozialarbeit

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Ein Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom 16.03.2020 präzisiert die aktuelle Erlasslage zur Schließung außerschulischer Bildungseinrichtungen für Einrichtungen in den Handlungsfeldern der Jugendförderung.

Ab dem 17.03.2020 sind Angebote und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII zu schließen bzw. einzustellen.

Deutlich ist, dass in dieser Präzisierung NICHT zwischen landesgeförderten und Angeboten mit kommunaler oder anderer Förderung unterschieden wird. Für die Angebote und Einrichtungen, die kommunal gefördert werden, geht die LAG KJS NRW derzeit davon aus, dass die Kommunen und Kreise sich entsprechend den Landeserlass zueigen machen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Stefan Ewers (stefan.ewers@jugendsozialarbeit.info).

Den Erlass erhalten Sie im Anhang

 

Quelle: MKFFI NRW / LAG KJS NRW

Dokument Dateigröße Typ
200316_Erlass_MKFFI.pdf57.3 KBpdf
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