U16-Kommunalwahl

Wahlen

Der Landesjugendring NRW ruft Interessierte auf, sich vom 31. August bis 4. September 2020 an den sog. U16-Kommunalwahl zu beteiligen. In dieser Woche können junge Menschen vor der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben – unter nur leicht veränderten Bedingungen. U16-Wahllokale können überall dort eingerichtet werden, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten: in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Sportvereinen, Bibliotheken, auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Form mobiler Wahllokale. Der Landesjugendring NRW führt regelmäßig im Vorfeld von Wahlen die U16- bzw. U18-Wahlen im Rahmen seiner Aktivitäten zur Wahlalterabsenkung und zur Etablierung einmischender Jugendpolitik durch und unterstützt die teilnehmenden Einrichtungen u.a. mit Material und hilfreichen Hinweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landesjugendrings NRW unter:
https://www.ljr-nrw.de/u16-u18/

 

Quelle: Landesjugendring NRW

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