Politische Partizipation von jungen Geflüchteten in Deutschland

Partizipation

Liebe Leser*innen,

kaum habe ich zur Vorbereitung des Editorials die Überschrift dieser Ausgabe von jugendsozialarbeit aktuell gelesen, höre ich die rechten Hetzer*innen quasi schon rufen: „Die sollen froh sein, dass sie hier sind. Aber mitbestimmen? Sicher nicht!“

Nach § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Entwicklungsstands an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen - und das unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder weiterer vermeintlicher Unterscheidungsmerkmale. Das Land NRW schreibt den Trägern landesgeförderter Angebote der Kinder- und Jugendförderung ins Stammbuch, dass sie insbesondere darauf zu achten haben, dass die Angebote zur Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Beteiligung von jungen Menschen beitragen, Risiken des Aufwachsens präventiv begegnen, Benachteiligungen mindern oder ausgleichen. Sie sollen inklusiv, divers und geschlechterreflektiert angelegt sein, die Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt fördern und zum Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung beitragen.

Neben diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sind politische Einfluss- und Teilhabemöglichkeiten für verschiedenste Teile der Gesellschaft ein wesentliches Merkmal der Legitimation pluraler Demokratien, die die Interessensvertretung und Willensbildung aller im Land lebenden Menschen gewährleisten sollte.

In diesem Sinne rufe ich allen jungen Menschen zu: „Schön, dass ihr da seid! Mitbestimmen? Aber sicher!“

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Stefan Ewers
Geschäftsführer

 

Den gesamten Artikel erhalten Sie im Anhang.

Quelle: Nora Jasmin Ragab

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