Inklusionspreis NRW 2020 mit Schwerpunkt „Teilhabe durch Digitalisierung“

Inklusion

Vereine, Initiativen, Netzwerke, freie und öffentliche Träger, Verbände, Bildungseinrichtungen etc. sind aufgerufen, sich mit ihren Projekten, die sich mit der Teilhabe durch Digitalisierung befassen, für den diesjährigen Inklusionspreis zu bewerben. Unter den Projekten werden insgesamt drei Preise vergeben: Der 1. Preis ist mit 5.000 Euro dotiert, der 2. Preis mit 4.000 Euro und der 3. Preis mit 3.000. Darüber hinaus werden Fachpreise mit jeweils 3.000 EUR vergeben in den Kategorien „Arbeit und Qualifizierung“, „Freizeit und Kultur“, „Schulische, außerschulische und frühkindliche Bildung“ und „Barrieren abbauen – Zugänge schaffen“ sowie ein Sonderpreis zum Thema Sport und ein Sonderpreis der NRW-Stiftung zum Thema „Heimat ohne Hindernisse“. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2020.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/inklusionspreis


Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

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