Keine elektronischen Zigaretten und Shishas für Kinder und Jugendliche

Gesundheit

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Abgabe und den Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an Kindern und Jugendlichen verbietet. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass auch über den Versandhandel keine Tabakprodukte an Minderjährige abgegeben werden können. Der Bundestag hat die Bundesregierung zudem aufgefordert, noch weitere ergänzende Abgabe-, Konsum- und Werbeverbote gesetzlich zu regeln.

Die Gesetzesvorlage erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/068/1806858.pdf

Das Plenumsprotokoll zum TOP 12 erhalten Sie unter:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18152.pdf

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/073/1807394.pdf


Quelle: Deutscher Bundestag

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