Auch Jugendliche können wählen!

Wahlen

Politische Entscheidungen betreffen auch die Zukunft der Gesellschaft. Die Diskussionen um die zukünftige Ausrichtung beschäftigen auch Kinder und Jugendliche. Sie stellen sich Fragen und äußern politische Wünsche. Als Minderjährige können sie an Bundestags-, Landtags- und Europawahlen jedoch nicht teilnehmen. Die U18-Wahlen und die Juniorwahlen laden Kinder und Jugendliche bzw. Schüler*innen unter 18 Jahren ein, sich selbstbestimmt und selbstbewusst politisch auszudrücken.

Die U18-Wahlen finden immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin statt. Die U18-Europwahl wird am 17.05.2019 durchgeführt:

Materialien, Stimmzettel und weitere Informationen zu der Teilnahme an der U18-Wahl erhalten Sie auf der Webseite:
https://www.u18.org/willkommen

Zu den Wahllokalen in NRW erhalten Sie eine Übersicht auf der Webseite des Landesjugendrings NRW unter:
https://www.ljr-nrw.de/u18/alle-wahllokale/

 

Die Juniorwahlen finden als bundesweite Aktion an allen Schulformen der Sekundarstufen I und II und Berufsschulen statt. Die Aktion wird in der Woche vor der Europawahl im Unterricht vorbereitet und mit dem Wahlakt abgeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Juniorwahl unter:
https://www.juniorwahl.de/europawahl-2019.html

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Quelle: U18-Initiative / Landesjugendring NRW / Juniorwahl

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