NRW: CoronaSchVO und FAQs rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 02.11.2020)

Corona

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" mit Gültigkeit ab dem 02. November 2020 aktualisiert. Die Landesjugendämter haben den dazu gehörigen Erlass des Jugendministeriums und die aktualisierte FAQ-Liste veröffentlicht.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Den Erlass und die FAQ-Liste erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp

oder direkt unter:
FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung (Stand: 03. November 2020)
Erläuternder Erlass vom 2. November 2020 - Anwendung der CoronaSchVO

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR

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