NRW: CoronaSchVO und FAQs rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 02.11.2020) CoronaDas Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" mit Gültigkeit ab dem 02. November 2020 aktualisiert. Die Landesjugendämter haben den dazu gehörigen Erlass des Jugendministeriums und die aktualisierte FAQ-Liste veröffentlicht.Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrwDen Erlass und die FAQ-Liste erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jspoder direkt unter:FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung (Stand: 03. November 2020)Erläuternder Erlass vom 2. November 2020 - Anwendung der CoronaSchVO Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR